Die neue Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung ist im Januar 2018 mit umfangreichen Änderungen neu in Kraft getreten.

Die Verordnung, welche die Qualität des Trinkwassers regelt, gilt für nahezu alle Gebäude: Ob Mietwohnungen, Gewerberäume, die allein genutzte Eigentumswohnung oder das selbst bewohnte Einfamilienhaus.

Die Behörden haben weitgehende Eingriffsrechte. Bis auf seltene Ausnahmen hat der Haus- und Wohnungseigentümer ebenso wie der Verwalter zahlreiche Überwachungs-, Mitteilungs- sowie Überprüfungspflichten zu beachten. Ob es z. B. um die alle drei Jahre fällige Legionellenüberprüfung geht oder um eventuell noch vorhandene Bleirohre. Stets ist besondere Sorgfalt angesagt.

Andererseits sind die einzelnen Bestimmungen umständlich formuliert. Hinzu kommen neben extrem umfangreichen Paragraphen auch zahlreiche Querverweise, Rücklaufschleifen und Sonderregelungen. Das erschwert das Verständnis. Wer jedoch als Eigentümer oder Verwalter diese komplizierte Verordnung nicht ganz penibel befolgt, dem droht selbst bei kleinen Fehlern ein Bußgeld. Im Extremfall kann der Eigentümer sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

In der vorliegenden Broschüre wird das komplexe und ineinander verschachtelte Gesetzeswerk Schritt für Schritt erläutert. Abgerundet wird das Ganze durch diverse Praxistipps sowie Musterformulierungen. Für Vermieter, Verwalter, Haus- und Wohnungseigentümer, Anwälte und Rechtsberater in der Immobilienbranche ist dieses Werk unentbehrlich.

Autor: Frank-Georg Pfeifer, 3. Auflage 2018, 97 Seiten

10,95  inkl. MwSt.

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