Balkonkraftwerke im Miet- und WEG-Recht

Der neu geschaffene Anspruch des Mieters auf Erlaubniserteilung zur Installation eines Balkonkraftwerkes wurde ganz überwiegend in der Gesellschaft begrüßt. Die der politischen Stimmung dienende Rechtsänderung führt jedoch zu einer erheblichen Verschiebung des Verständnisses des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter.

Der gesetzliche Tatbestand wird auf die Installation von Stecker-Solaranlagen erweitert und erlaubt dem Mieter die bauliche Veränderung der Mietsache zum Zwecke der Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils. Dieser Umstand überschreitet den bisherigen Begriff des „Wohnens“. Die Erlaubniserteilung zur Verwendung eines Balkonkraftwerkes erfordert eine intensive Abwägung der Interessen des Vermieters, des Mieters, der übrigen Nutzer der Immobilie, der Nachbarn und allen anderen, die mit der Immobilie in Kontakt kommen.

Die mit der Erlaubnis verbundene Vereinbarung zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit der Mietsache durch den Mieter muss kritisch und weitsichtig überlegt sein und erfordert eine umfassende Information des Eigentümers. Diese Broschüre leistet hierzu einen entscheidenden Beitrag.

Autor: Dr. Carsten Brückner, 2. Auflage 2025, Haus & Grund, 92 Seiten

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