Die Eigentümerversammlung – wo, wann und wie
Manchmal beginnt das Debakel schon mit der Einladung: Termin unpassend, Ort unzumutbar, Form ungenügend, oder: Es gibt überhaupt keine Einladung. Wenn dann auch noch rechtlich unsichere Beschlüsse gefasst werden und zum wiederholten Mal die gleichen Probleme für Ärger sorgen, ist die Missstimmung vorgezeichnet. Schade, denn damit ist eine gute Chance vertan, die eigene Wohnsituation aktiv mitzugestalten.
Wohnungseigentum ist eine moderne Wohnform, in der Eigentümer und Verwalter über ein reichhaltiges Instrumentarium verfügen, um ihre Vorstellungen umzusetzen. Meistens liegt es an fehlenden Informationen, wenn die Gemeinschaft ein Anliegen nicht praktisch durchführen kann. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 20 W 267/08) entschieden, dass auch ein einzelner Wohnungseigentümer nicht nur die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung, sondern auch die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte für diese Versammlung verlangen kann. Nur wenn das Verlangen rechtsmissbräuchlich oder sogar schikanös ist, braucht der Verwalter auf eine solche Forderung nicht einzugehen.
Solche und viele andere Vorgaben, Sonderregelungen und Ausnahmen beschreibt das jetzt in dritter Auflage vorliegende Buch von Volker Bielefeld. Dabei geht es nicht nur um den formalen Ablauf der Versammlung, sondern auch um die Folgen der darin gefassten Beschlüsse und deren Umsetzung.
Wie Vorhaben richtig auf den Weg gebracht werden, erläutert der Autor anhand von Beispielen mit eindeutigen Aussagen und Hinweisen auf Urteile oder Gesetze, damit alle von den Vorteilen der Gemeinschaft profitieren und nicht an ihr scheitern.
Autor: Volker Bielefeld, 3. Auflage 2017, 99 Seiten
21,00 € inkl. MwSt.